Ostern im Lockdown

Welche Regeln gelten dieses Ostern? Was ist in Nordrhein-Westfalen erlaubt und was nicht?

Auch dieses Jahr feiern wir Ostern im Lockdown, hier finden Sie eine Übersicht der Regeln, die über die Feiertage in Nordrhein-Westfalen gelten. Dennoch haben Kommunen sehr unterschiedliche Regeln, die Einzelheiten finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Stadt- oder Kreisverwaltungen.

Landesweit gelten vom 1. bis 5. April, also über die Osterfeiertage hinweg dieselben Kontaktbeschränkungen.

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen

  • Kinder bis 14 Jahren werden nicht mit einberechnet

  • In einigen Kommunen, z. B. Duisburg, Hamm oder Märkischer Kreis dürfen private Treffen auch bis maximal 5 Personen aus 2 Haushalten stattfinden

  • Gottesdienste sind grundsätzlich erlaubt

  • viele Kirchen halten jedoch Gottesdienste virtuell ab

  • Osterfeuer sind verboten

  • Ausflüge sind tendenziell nicht verboten, jedoch wir davon abgeraten zu Touristen-Hotspots zu reisen

  • Einige Ausflugsorte werden gesperrt: Rheinboulevard in Köln (jeden Tag von 18 bis 2 Uhr, über die Ostertage schon ab 12 Uhr)

    • in Bottrop wird der Bereich Grafenmühle über Ostern gesperrt

    • die Freitreppe am Düsseldorfer Burgplatz bleibt weiterhin gesperrt

  • Geschäfte wie etwa Supermärkte, Tankstellen, Kioske, Drogerien, Apotheken oder Reformhäuser haben an Gründonnerstag und Karsamstag geöffnet

  • Viele Zoos, Museen und Sehenswürdigkeiten haben an Gründonnerstag und Karsamstag geöffnet


 Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit sich draußen mit dem Coronavirus anzustecken?

 Laut Experten ist die Gefahr einer Ansteckung sehr gering, solange der Mindestabstand eingehalten. Die Ansteckungsgefahr im Außenbereich ist ohnehin viel geringer als die im Innenbereich.

 "Die Aerosolpartikel, die wir ausatmen und Viren enthalten, sind so klein, dass sie schweben. Dementsprechend werden sie einfach mit der Luftströmung transportiert." Aerosol-Forscher Christof Asbach.

Sollte man draußen den Mindestabstand einhalten oder lieber eine Maske aufziehen?

Laut Asbach könnte man auch draußen in Situationen kommen in denen die Ansteckungsgefahr erhöht ist. Beispielsweise beim nicht Einhalten des Mindestabstands oder beim Gespräch mit jemandem der uns gegenüber steht. In solchen Situationen wäre es auf jeden Fall sinnvoll Masken zu tragen um eine mögliche Infektion zu verhindern.

Deshalb haben in NRW viele Kommunen in beliebten Plätzen, Parks und anderen Orten auch eine Maskenpflicht im Außenbereich eingeführt.

Zum Beispiel in Dortmund: Dort gilt über die Osterfeiertage auch am Phoenix-See und in mehreren Parks eine Maskenpflicht.

 

Frohe Ostern und bleiben Sie gesund!

 





https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-nrw-sperrungen-100.html

https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-regeln-ostern-nrw-100.html#:~:text=Vom%201.%20bis%205.%20April,14%20Jahre%20werden%20nicht%20mitgez%C3%A4hlt.

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